Lebensmittelkennzeichnung: Pflichtangaben auf dem Etikett (LMIV)
Sie verkaufen verpackte Lebensmittel? Was auf das Etikett muss und wie Sie es einfach drucken.
Wer vorverpackte Lebensmittel verkauft, muss die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU Nr. 1169/2011) einhalten. Hier die Liste und ein paar praktische Tipps zum Druck.
Die Pflichtangaben
- Die Bezeichnung des Lebensmittels („Erdbeerkonfitüre extra“, nicht nur der Markenname).
- Das Zutatenverzeichnis, nach Gewicht absteigend.
- Die Allergene, im Zutatenverzeichnis hervorgehoben (fett, Großbuchstaben oder Farbe). Die Verordnung nennt 14, darunter Gluten, Milch, Eier und Schalenfrüchte.
- Die Menge bestimmter Zutaten, wenn sie hervorgehoben werden („60 % Frucht“).
- Die Nettofüllmenge (g, kg, ml, l).
- Das Datum: Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) bei leicht verderblichen Waren, sonst das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).
- Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen, falls nötig.
- Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers.
- Das Ursprungsland, wo vorgeschrieben oder wo sonst ein falscher Eindruck entstehen könnte.
- Eine Gebrauchsanleitung, falls nötig.
- Der Alkoholgehalt bei Getränken über 1,2 % vol.
- Die Nährwertdeklaration.
Dazu kommt die Loskennzeichnung.
Lesbarkeit
Die Schrift braucht eine x-Höhe von mindestens 1,2 mm, bzw. 0,9 mm, wenn die größte Fläche der Verpackung kleiner als 80 cm² ist. Bezeichnung, Nettofüllmenge und gegebenenfalls Alkoholgehalt müssen im selben Sichtfeld stehen.
Gut zu wissen: Kleine Hersteller, die geringe Mengen direkt an Endkunden oder an örtliche Geschäfte abgeben, können von der Nährwertdeklaration befreit sein. Im Zweifel fragen Sie Ihre Lebensmittelüberwachung.
So drucken Sie das einfach
Viele Hersteller kombinieren zwei Etiketten:
- ein bedrucktes Etikett mit Marke, Bezeichnung, Zutaten und Allergenen, auf Rolle bestellt. Siehe unsere bedruckten Etiketten;
- ein kleines Thermoetikett für alles, was sich mit jeder Charge ändert: Los, MHD oder Verbrauchsdatum, manchmal Gewicht und Preis. Es wird vor Ort gedruckt, etwa auf ein Etikett 40 x 25 mm oder 60 x 40 mm.
Für Produkte mit langer Standzeit, im Kühlregal oder unter Licht lohnt sich unser Vergleich Thermodirekt oder Thermotransfer. Für Gläser siehe auch Etiketten für Marmelade und Honig.
Häufige Fragen
Welche Pflichtangaben gehören auf ein Lebensmitteletikett?
Bezeichnung, Zutaten, hervorgehobene Allergene, Nettofüllmenge, MHD oder Verbrauchsdatum, Aufbewahrungshinweise, Name und Anschrift, Nährwerte und Los, je nach Produkt auch Ursprung oder Alkoholgehalt.
Wie groß muss die Schrift auf Lebensmitteletiketten sein?
Die x-Höhe muss mindestens 1,2 mm betragen, bei Verpackungen mit einer größten Fläche unter 80 cm² mindestens 0,9 mm.
Wie drucke ich MHD und Los auf meine Produkte?
Mit einem Thermodrucker und kleinen Etiketten (z. B. 40 x 25 mm), gedruckt direkt beim Abpacken.