SSCC (NVE) an der Palette: Aufbau, Pflichtangaben und richtige Position
Die NVE ist das einzige Pflichtelement des GS1-Transportetiketts – und trotzdem der häufigste Grund für Rückfragen im Wareneingang. Aufbau, Maße, Position und typische Fehler, mit Zahlen aus dem GS1-Standard.
Wenn eine Palette im Wareneingang hängen bleibt, liegt es selten an der Ware. Meist ist es das Etikett: Barcode nicht lesbar, NVE passt nicht zum Lieferavis, Etikett unter der Stretchfolie. Hier steht, was der GS1-Standard tatsächlich verlangt – und was in der Praxis schiefgeht.
SSCC und NVE: zwei Namen, eine Nummer
SSCC (Serial Shipping Container Code) heißt in Deutschland meist NVE, Nummer der Versandeinheit. Sie kennzeichnet genau eine logistische Einheit: diese Palette, nicht den Artikel darauf. Zwei identisch gepackte Paletten haben zwei verschiedene NVE. Laut GS1-Leitfaden zum Transportetikett ist die NVE das einzige Pflichtelement; alles andere vereinbaren Sie mit dem Kunden.
Codiert wird sie im GS1-128 hinter dem Datenbezeichner (00), gefolgt von 18 Ziffern:
| Stelle | Inhalt | Zweck |
|---|---|---|
| 1 | Reserveziffer (0–9) | Erweitert den Nummernkreis, frei wählbar |
| 2 bis 8 (oder mehr) | GS1-Basisnummer | Von GS1 Germany an das Unternehmen vergeben, das die Palette bildet |
| danach | Seriennummer | Fortlaufend vergeben: …0001, …0002 |
| 18 | Prüfziffer | Modulo-10-Berechnung |
Basisnummer und Seriennummer haben zusammen immer 16 Stellen. Häufiges Missverständnis: Die Basisnummer macht die NVE weltweit eindeutig, sagt aber nichts über die Herkunft der Ware aus.
Rechenbeispiel Prüfziffer
Fiktive NVE: Reserveziffer 3, Basisnummer 4012345, Seriennummer 000000123. Die ersten 17 Stellen lauten 3 4012345 000000123. Von links abwechselnd mit 3 und 1 multiplizieren, aufsummieren (Summe 54), Differenz zum nächsten Zehner: 60 − 54 = 6.
Unter dem Barcode steht dann (00) 3 4012345 000000123 6. Die Klammern erscheinen nur in der Klarschrift, nie im Barcode selbst.
Die drei Blöcke des Etiketts
Der Standard teilt das Etikett von oben nach unten in drei Blöcke:
- Oben, frei gestaltbar: Absender, Empfänger, Logo. Schrift mindestens 3 mm hoch.
- Mitte: dieselben Daten wie in den Barcodes, im Klartext mit Datenbezeichnung in GROSSBUCHSTABEN (SSCC, CONTENT, COUNT, BEST BEFORE …), Schrift mindestens 7 mm. Ist keine Sprache vereinbart, gelten die englischen Bezeichnungen.
- Unten, als einziger Block Pflicht: der oder die GS1-128-Barcodes mit Klarschrift (mindestens 3 mm).
Drei Regeln im unteren Block, an denen selbstgebaute Etiketten häufig scheitern:
- Die NVE steht immer im untersten Barcode.
- Es muss ein echter GS1-128 sein, mit dem Zeichen FNC1 direkt nach dem Startzeichen. Ein normaler Code 128 mit „00…“ wird nicht als NVE erkannt.
- Die Balken stehen senkrecht (Lattenzaun), auf Versandeinheiten nie als Leiter.
Barcode-Maße, die zählen
Das Modul (X-Dimension) des GS1-128 liegt auf Transportetiketten zwischen 0,495 und 0,94 mm, Zielwert 0,495 mm. Die Balken sind mindestens 31,75 mm hoch (ohne Klarschrift), die Ruhezone links und rechts beträgt mindestens das Zehnfache des Moduls.
Eine NVE allein (20 Ziffern inklusive „00“) ergibt 156 Module. Bei 0,5 mm sind das 78 mm Barcode, mit Ruhezonen etwa 88 mm – das passt auf ein 100 oder 105 mm breites Etikett. Bei 0,94 mm bräuchten Sie über 16 cm: große Module gehören auf A5 und in raue Umgebungen wie Tiefkühllager.
Bei 203 dpi misst ein Druckpunkt 0,125 mm: Stellen Sie das Modul auf 4 Punkte (0,50 mm). Bei 300 dpi ergeben 6 Punkte 0,508 mm. Ein Modul „zwischen zwei Punkten“ erzeugt ungleichmäßige Balken, die bei der Prüfung durchfallen.
Das passende Format
Der GS1-Leitfaden nennt zwei gängige Formate: A6 (105 × 148 mm) bzw. 4 × 6 Zoll, wenn nur die NVE oder wenige Daten draufkommen, und A5 (148 × 210 mm) für zusätzliche Artikeldaten. Das in Versanddruckern verbreitete 100 × 150 mm entspricht metrisch 4 × 6 Zoll. Auf A6 darf die NVE nicht mit weiteren Daten im selben Barcode verkettet werden.
Wo das Etikett an die Palette gehört
- Barcode 400 bis 800 mm über dem Palettenboden; ist die Palette niedriger als 400 mm, so hoch wie möglich.
- Barcode samt Ruhezonen mindestens 50 mm von jeder senkrechten Kante entfernt.
- Empfohlen sind zwei identische Etiketten auf zwei Seiten, damit eines immer sichtbar ist. Der Leitfaden merkt an, dass rechts auf jeder Seite für die meist rechtshändigen Staplerfahrer am bequemsten ist.
Bei gestapelten, gemeinsam umreiften Paletten behält jede Palette ihre NVE, und die gesamte Einheit bekommt eine zusätzliche NVE auf einem Master-Etikett außen auf der Folie.
Fehler, die im Wareneingang auffallen
- NVE mit der Basisnummer eines Dienstleisters (Online-Etikettentool): Laut GS1 eine falsche Anwendung, die Rückverfolgung führt zum falschen Absender.
- Wiederverwendete Nummer: Eine NVE darf frühestens ein Jahr nach dem Versand neu vergeben werden, im Gesundheitswesen nie.
- AI (02) zusammen mit AI (01): unzulässig. AI (02) mit der GTIN der enthaltenen Kartons gibt es nur zusammen mit der NVE und AI (37) für die Anzahl.
- Daten im Barcode, aber nicht im Klartext, oder derselbe Datenbezeichner zweimal auf dem Etikett.
- Etikett unter der Folie, in einer Falte oder über die Kante geklebt, beim Aufbringen zerknittert.
- Papier, das bei Wärme oder Sonne schwarz wird: Der GS1-Leitfaden rät von wärmeempfindlichen Materialien ab. Für lange Lagerung, Außenbereich oder Kühlhaus ist Thermotransfer die sichere Wahl (siehe Thermodirekt oder Thermotransfer).
- NVE auf dem Etikett weicht vom Lieferavis (DESADV) ab: Scannen Sie die tatsächlich verladenen Paletten, nicht die geplanten.
Was Sie Ihrem Etikettenlieferanten sagen sollten
- Format (100 × 150, A6 oder A5) und Etiketten pro Rolle;
- Drucker und Druckverfahren: Thermodirekt oder Thermotransfer;
- Kerndurchmesser und maximaler Rollenaußendurchmesser (siehe Kern und Wickelrichtung);
- Material: Papier, oder Polypropylen bei Feuchtigkeit, Kälte und langer Lagerung;
- Klebstoff passend zu Stretchfolie und Etikettiertemperatur.
Für den laufenden Versand passen unsere Thermoetiketten 100 × 150 mm auf 40-mm-Kern in gängige Desktopdrucker. Für lange Lagerung oder Kälte gibt es unsere Blanko-Rollen für Thermotransfer in gestrichenem Papier und Polypropylen; PP fertigen wir im gewünschten Format.
Die Angaben folgen dem GS1-Leitfaden zum Transportetikett. Viele Handelspartner haben strengere Lieferantenrichtlinien – klären Sie diese mit dem Kunden oder mit GS1 Germany.
Häufige Fragen
Ist die NVE auf Paletten Pflicht?
Gesetzlich nicht allgemein. Sobald ein Kunde mit dem GS1-Transportetikett arbeitet, ist die NVE aber das einzige Element, das darauf zwingend stehen muss – und der Lebensmittel- und Großhandel verlangt sie fast immer in den Lieferantenrichtlinien.
Kann ich NVE ohne eigene GS1-Basisnummer erzeugen?
Nein. Die NVE wird aus Ihrer eigenen GS1-Basisnummer gebildet. Die Nummer eines Software- oder Logistikanbieters zu nutzen, bezeichnet GS1 als falsche Anwendung.
Was ist der Unterschied zwischen NVE und GTIN?
Die GTIN kennzeichnet einen Artikel – alle gleichen Kartons tragen dieselbe. Die NVE kennzeichnet eine bestimmte Palette oder ein Paket, einmalig, und wird mindestens ein Jahr lang nicht neu vergeben.
Darf zusätzlich ein QR-Code oder Data Matrix aufs Etikett?
Ja, als Ergänzung: Ein GS1-2D-Code kann rechts neben dem Klartext im mittleren Block stehen. Der GS1-128 bleibt Pflicht.
Reicht ein Thermodirekt-Etikett?
Für Paletten, die in wenigen Tagen beim Kunden sind, meist ja. Bei langer Lagerung, Sonne oder Wärme rät GS1 von wärmeempfindlichem Material ab; Thermotransfer ist dann sicherer.